Wir finden für unsere MandantInnen aus der ganzen Welt Lösungen im Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht.

Überzeugen Sie sich selbst davon.

Über uns

eos Rechtsanwälte ist eine Boutique-Kanzlei für Einwanderungs-, Ausländerbeschäftigungs- und Staatsbürgerschaftsrecht mit den Schwerpunkten Private Client, Corporate Migration, Einbürgerungen und Staatsbürgerschaftserwerb durch Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und deren Nachkommen.

Wir beraten Privatiers und Investoren bei der Begründung eines Wohnsitzes in Österreich, unterstützen die HR-Abteilungen österreichischer und ausländischer Unternehmen dabei, die besten Köpfe ins Land zu bringen, helfen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft und stehen ÖsterreicherInnen, die in den 1930er und 1940er Jahren aus Ihrer Heimat flüchten mussten, und deren Nachkommen bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft zur Seite.

Darauf sind wir spezialisiert. Hoch spezialisiert.

Darin sind wir für unsere MandantInnen erfolgreich. Bislang in mehr als 1.500 Fällen.

"The best in Austria in relocation and immigration of private clients."
(The Legal 500 Rankings 2022, Private client in Austria)

Auch bei starker Strömung und hohen Wellen: Als seit Jahren eingespieltes Team bringen wir Sie sicher durch die Untiefen des österreichischen Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrechts.

Wir stehen für

Einwanderungs-, Ausländerbeschäftigungs- und Staatsbürgerschaftsrecht sind für uns keine Randmaterien, die man sich hin und wieder anschaut, um potenzielle MandantInnen nicht wegschicken zu müssen.

Wir beschäftigen uns täglich damit und sind nicht nur mit den einschlägigen Bestimmungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, sondern auch mit den landes- und teils sogar bezirksspezifischen Details der Verwaltungspraxis vertraut.

Wir machen uns Ihre Anliegen zu eigen, weil wir wissen, was Sie mitunter durchmachen. Die meisten unserer MitarbeiterInnen sind selbst nach Österreich eingewandert. Fragen nach der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltstiteln sind oft lebensverändernd. Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gilt das noch mehr. Dem tragen wir Rechnung.

Sie werden bei uns nicht immer hören, was Sie hören wollen. Aber Sie werden auf Grund unserer Beratung in der Lage sein, anhand klarer Empfehlungen informierte Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen für den erfolgversprechendsten Weg. Unsere MandantInnen wissen das zu schätzen. Die meisten begleiten wir vom Erstaufenthaltstitel bis zur Staatsbürgerschaft und darüber hinaus.

Als Mitglieder von ABIL (American Business Immigration Lawyers), VisaLaw International, AILA (American Immigration Lawyers Association) und IBA (International Bar Association) und AILA (American Immigration Lawyers Association) sind wir mit hervorragenden KollegInnen in mehr als dreißig Staaten vernetzt und können Sie weltweit bei der Lösung niederlassungs- und staatsbürgerschaftsrechtlicher Fragen unterstützen.

Angesichts der gerade in Ostösterreich immer restriktiveren Verwaltungspraxis und mitunter chronisch überlasteter Behörden hängt der Ausgang erstinstanzlicher Verfahren allzu oft davon ab, ob sich Antragsteller qualitativ hochwertige anwaltliche Unterstützung leisten können. Wir arbeiten mit Nichtregierungsorganisationen und pro bono-MandantInnen daran, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit niederlassungs- und staatsbürgerschaftsrechtlicher Verfahren wenigstens teilweise wiederherzustellen und AntragstellerInnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Wir informieren Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten unseres Einschreitens. Wann immer dies möglich ist, vereinbaren wir verbindliche Kostenrahmen oder Pauschalen, damit Sie Ihr Einwanderungs- oder Staatsbürgerschaftsprojekt vom Tag unserer Beauftragung verlässlich planen können.

Leistungen

News

Bleiben Sie mit uns am Puls des höchstgerichtlichen Geschehens

The suspension of the tax treaty between Austria and Russia / Decree of Ministry of Finance of Austria from 30 May 2024


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Staatsbürgerschaftserwerb durch Nachfahren nach Österreich verschleppter KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter

Verwaltungsgericht Wien bestätigt über das Kriegsende hinaus nachwirkende nationalsozialistische Verfolgung und bejaht den Staatsbürgerschaftserwerb durch Nachfahren nach Österreich verschleppter KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter
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EuGH stärkt Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger

Auch kurze Aufenthalte im Unionsgebiet verhindern den Verlust der Rechtsstellung
EuGH C-432/20 vom 20.1.2022

Staatsbürgerschaftsnovelle 2022

Die Staatsbürgerschaftsnovelle 2022 (BGBl I 48/2022) erweitert den Kreis der anspruchsberechtigten Nachkommen von NS-Vertriebenen
BGBl I 48/2022

Staatsbürgerschaft: VwGH zu Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus

Der privilegierte Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Nachkommen vertriebener ÖsterreicherInnen rechtfertigt die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft
vwgh.gv.at